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Doktor
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Doktor (von lateinisch doctor ‚Lehrer‘, zu lateinisch docere ‚lehren‘, doctus ‚gelehrt‘), weiblich auch Doktorin (und lateinisch doctrix ‚Lehrerin‘), ist der höchste akademische Grad. Die AbkĂŒrzung ist Dr., im Plural Dres. (lateinisch doctores). Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt und entspricht der höchsten Stufe (Niveau 8) des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) und des internationalen ISCED-2011 der UNESCO. Durch die Promotion wird dem Kandidaten die FĂ€higkeit zum selbststĂ€ndigen wissenschaftlichen Arbeiten bescheinigt. Eine abgeschlossene Promotion ist in der Regel Voraussetzung fĂŒr eine Habilitation.

In manchen LÀndern und StudienfÀchern existieren auch Doktorgrade in Form eines sogenannten Berufsdoktorats, also im Wesentlichen als Studienabschluss und ohne notwendige Verbindung zu einer Forschungsleistung.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten Vorstellungen und alltĂ€glichen Redeweisen ist der Doktor im strikten Sinn kein „Titel“, und er ist auch nicht „Teil des Namens“.

Contents

‱ Geschichte
‱ Deutschland
‱ Schweiz
‱ Australien
‱ Europa
‱ Titelhandel
‱ Plagiate
‱ Deutschland
‱ Schweiz
‱ Siehe auch
‱ Literatur
‱ Weblinks

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Anforderungen

Anforderungen in Deutschland

Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Regelfall einen Master-, Magister-, Diplom- oder Lizenziatsabschluss einer Hochschule voraus. In den FĂ€chern Rechtswissenschaft, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Medizin wie auch in einigen LehramtsstudiengĂ€ngen wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen als Zulassungsvoraussetzung fĂŒr eine Promotion.

Im Ausnahmefall und je nach Bundesland können auch besonders qualifizierte Absolventen von Fachhochschulen beziehungsweise Bachelorabsolventen anderer Hochschulen im Rahmen einer EignungsprĂŒfung zugelassen werden, dies setzt jedoch meist zusĂ€tzlich zu erbringende Studienleistungen auf Masterniveau voraus, die mehrere Semester umfassen können.cite-ref-1[1]

An manchen geisteswissenschaftlichen FakultĂ€ten konnten frĂŒher im Haupt- und in den NebenfĂ€chern hervorragende Studenten ohne vorheriges Abschlussexamen ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte „einzĂŒgige“ Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundstĂ€ndige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an ausschließlich die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten UniversitĂ€ten in Deutschland spĂ€testens um 1990 fĂŒr die große Mehrheit der FĂ€cher abgeschafft worden.

Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Gesamt- oder Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen ĂŒberwiegend „vollbefriedigend“) fĂŒr die Zulassung zur Promotion bzw. einem Doktoratsstudium.

FĂŒr die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthĂ€lt. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fĂŒnf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem habilitierten Wissenschaftler (Doktorvater), im Allgemeinen einer Person mit dem Titel Professor, betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von FakultĂ€t zu FakultĂ€t unterschiedlich geregelt. So können, in AbhĂ€ngigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, hĂ€ufig die meisten Hochschullehrer, also sowohl habilitierte Privatdozenten als auch Professoren (unabhĂ€ngig davon, ob sie habilitiert sind) und Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren. Der notwendige Aufwand und das erforderliche Niveau sind von Fach zu Fach, teils sogar von Betreuer zu Betreuer extrem unterschiedlich, da (nicht nur in Deutschland) einheitliche Vorgaben fehlen.

In naturwissenschaftlichen, zuweilen aber auch in geisteswissenschaftlichen FÀchern ist eine kumulative Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen in Fachjournalen möglich. Hierbei werden die Studienergebnisse anstelle in einer Monographie in thematisch zusammenhÀngenden Fachartikeln veröffentlicht.

Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der UniversitÀt, oder extern, in einer anderen Einrichtung, angefertigt werden, wobei bei einer externen Promotion mindestens einer der Gutachter mit der UniversitÀt, die den Grad verleiht, verbunden sein muss.

Die mĂŒndliche Promotionsleistung wird von ausgewĂ€hlten FakultĂ€tsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die vom Promovenden eingereichten Thesen diskutiert werden, einer Verteidigung, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere FĂ€cher oder Themenbereiche geprĂŒft werden, oder aus mehreren aus den drei PrĂŒfungsmöglichkeiten kombinierten Verfahren.

Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen FakultĂ€ten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle PrĂŒfungsleistungen erbracht sind, erhĂ€lt der Doktorand in der Regel seine vorlĂ€ufige Promotionsurkunde. dr-des FĂŒr Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugĂ€nglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgĂŒltig abgeschlossen. Danach erhĂ€lt der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu fĂŒhren. In den Promotionsordnungen einiger UniversitĂ€ten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingerĂ€umt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation oder der Zeit zwischen der Publikation der Dissertation und der AushĂ€ndigung der Doktorurkunde den Grad eines Dr. des. (doctor designatus) zu fĂŒhren. Andere Promotionsordnungen verbieten das FĂŒhren dieses Grades ausdrĂŒcklich.cite-ref-2[2]

Eine Sonderrolle nehmen Promotionen in der Medizin ein. Zum einen kann die Arbeit an der Dissertation schon vor Studienende, jedoch nach dem 1. Staatsexamen, begonnen werden, zum anderen wurde 2009 festgestellt, dass die Promotionen hinsichtlich Anspruch und Umfang oft eher mit damaligen Diplomarbeiten in naturwissenschaftlichen FĂ€chern vergleichbar waren.cite-ref-beisiegel791-3-0[3] Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) im angelsĂ€chsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einem Masterabschluss gleichgestellt. Der deutsche Wissenschaftsrat vertrat 2009 eine Ă€hnliche Position.cite-ref-4[4] Dennoch ist auch der Dr. med. wie alle deutschen Doktorgrade dem dritten Studienzyklus des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) und mit Niveau 8 dem höchsten erreichbaren Niveau zuzuordnen.cite-ref-5[5] Außerdem kann ein Mediziner nachweisen, dass seine Promotionsleistung der eines Ph.D. entspricht und beim EuropĂ€ischen Forschungsrat einen Antrag auf Gleichsetzung mit diesem stellen.cite-ref-6[6] Seit 1869 erfolgt die Promotion zum Dr. med. unabhĂ€ngig von den PrĂŒfungen fĂŒr die Approbation.cite-ref-7[7]

Besonderheiten in anderen LĂ€ndern

In vielen Staaten gibt es auch berufspraktische DoktorstudiengÀnge zur Vertiefung oder Erweiterung eines vorherigen Magisterstudiums, bei denen erfolgreichen Absolventen mit einem zusÀtzlichen Rigorosum und einer entsprechenden schriftlichen Arbeit ein Doktorgrad verliehen wird, ein sogenanntes Berufsdoktorat. Ein Beispiel ist der Juris Doctor (J.D./ JD) oder der PhDr. (doktor filozofie, Doktor der Philosophie). Der Juris Doctor ist vergleichbar mit dem ersten Staatsexamen des Jurastudiums in Deutschland.

Besonderheiten existieren auch bei der Anerkennung des in den USA vergebenen Grades M.D. (Doctor of Medicine) bzw. seines tschechischen und slowakischen Äquivalents MUDr (medicinae universae doctor). Bei beiden Graden handelt es sich um Berufsdoktorate, die ohne Promotionsleistung nach Abschluss des Studiums vergeben werden. Die gleiche AbkĂŒrzung steht allerdings im Vereinigten Königreich fĂŒr Medicinae Doctor (frĂŒher auch im deutschsprachigen Raum verwendet) und bezeichnet einen mit dem deutschen Dr. med. vergleichbaren akademischen Forschungs-Doktorgrad (erfordert also eine wissenschaftliche Dissertation). Der EuropĂ€ische Forschungsrat (ERC) erkennt den M. D. nicht als automatisch gleichwertig mit einem Doktorgrad an, sondern verlangt eine individuelle ÜberprĂŒfung, ob es sich um ein Forschungsdoktorat handelt oder der Bewerber eine klinische Weiterbildung abgeschlossen hat.cite-ref-beisiegel791-3-1[3]

HĂ€ufigkeit

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 25.500 Doktorgrade an deutschen UniversitĂ€ten und gleichgestellten Hochschulen verliehen. Bundesweit lag die Promotionsquote im Jahr 2010 bei 1,1 Promotionen je Professor; im Jahr 2002 kamen 1,0 Promotionen auf einen Professor.cite-ref-8[8] In Deutschland wurde insgesamt ca. 1,3 % der Bevölkerung der akademische Grad Doktor verliehen, in den USA einschließlich Berufsdoktoraten etwa 1,5 %.cite-ref-9[9]

Da der Anteil der Akademiker an der deutschen Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen ist, ist unter den jĂŒngeren Deutschen auch die Zahl der Promovierten gewachsen, allerdings nicht proportional: Im Jahre 2004 wurden so 2,7 % eines durchschnittlichen Altersjahrganges in Baden-WĂŒrttemberg der akademische Grad Doktor verliehen, in Hamburg 3,4 % und Berlin 3,1 %, in Deutschland insgesamt 2,1 %. Im OECD-Staatenmittel konnten dagegen nur 1,3 % eines Jahrgangs eine Promotion erfolgreich abschließen. Die ersten PlĂ€tze im OECD-Vergleich belegten: Schweden mit 3,1 %, Schweiz 2,7 %, Portugal 2,5 % gefolgt von Deutschland.cite-ref-10[10]

Das Durchschnittsalter bei Promotion lag 2001 in Deutschland bei 32,8 Jahren. In Deutschland lag die Promotionsquote 2001 bei Frauen bei 1,4 %, bei MĂ€nnern bei 2,4 %.cite-ref-11[11]

Stark unterschiedlich ist in den einzelnen StudienfĂ€chern die Anzahl der Absolventen, die eine Promotion anschließen lassen. Am niedrigsten ist die Promotionsrate mit etwa 6 % im Bereich der Architektur. Im Gegensatz dazu liegt die Promotionsrate beispielsweise in der Biologie bei rund 86 %, in der Chemie bei ca. 79 %, in der Physik bei etwa 64 % und in der Medizin bei ca. 63 %.cite-ref-12[12]

Im Jahr 2009 erfolgten 30,8 % der Promotionen in Deutschland in Medizin, 29,7 % in den mathematisch-naturwissenschaftlichen FĂ€chern, 14,2 % in Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, 10,5 % in Sprach- und Kulturwissenschaften, 9,4 % in den Ingenieurwissenschaften, 1,9 % in Agrar- und Forstwirtschaft, 1,0 % in Kunstwissenschaft und 0,4 % in Sportwissenschaft. Damit entfallen drei Viertel der Promotionen auf Medizin sowie Natur-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften; dagegen wird nur etwa jeder zehnte Doktorgrad in den Geisteswissenschaften erworben.cite-ref-13[13]

Geschichte

Akademische Lehrer der Medizin im Ostgotenreich wurden erstmals im 6. Jahrhundert mit Doctor bezeichnet.cite-ref-14[14] Bis ins 12. Jahrhundert galt die Bezeichnung fĂŒr Gelehrte und Lehrer jeglicher Art, oder als besondere Auszeichnung hervorragender Gelehrter.cite-ref-allweis-15-0[15]

Zu Beginn konnten ausschließlich PĂ€pste oder Kaiser die DoktorwĂŒrde verleihen; diese verliehen das Recht jedoch hĂ€ufig den sich neu grĂŒndenden UniversitĂ€ten bzw. FakultĂ€ten.cite-ref-allweis-15-1[15] Die erste nachweisbare Verleihung eines Doktorgrades fand 1219 in Bologna nach BestĂ€tigung der dortigen Promotionsordnung durch Papst Honorius III. statt; das erste Doktordiplom einer UniversitĂ€t im Heiligen Römischen Reich wurde am 12. Juni 1359 an der Karls-UniversitĂ€t in Prag verliehen.cite-ref-16[16]

ZusĂ€tzlich zu den Personen, die ĂŒber ein universitĂ€res Studium zur Promotion kamen (rite promoti oder doctores legitimae promoti), machten vor allem seit Ende des 15. Jahrhunderts Hofpfalzgrafen von ihrem kaiserlichen Privileg Gebrauch, auch anderen Personen – in der Regel gegen Bezahlung – den Titel eines Magisters und Doktors zu verleihen.cite-ref-schmidt-1972-17-0[17] Weil sich das Siegel der Urkunden oft in einer Kapsel (bulla) befand, hießen diese Personen dann „Bullenmagister“ bzw. „Bullendoktoren“ (doctores bullati).cite-ref-18[18]

Die mittelalterliche UniversitĂ€t kannte ausgehend von der Pariser UniversitĂ€t drei aufeinander aufbauende AbschlĂŒsse: das Bakkalaureat, das Lizenziat und schließlich das Doktorat. WĂ€hrend die ersten zwei AbschlĂŒsse nach und nach den Charakter einer ZwischenprĂŒfung erhielten und spĂ€testens im 17. Jahrhundert ungebrĂ€uchlich wurden, entwickelte sich der Doktor weiter. Er wurde hĂ€ufig auch Magister genannt, was völlig gleichbedeutend war.cite-ref-allweis-15-2[15]

Die mittelalterliche und die neuzeitliche UniversitĂ€t bestand aus vier FakultĂ€ten: der theologischen FakultĂ€t, der juristischen FakultĂ€t, der medizinischen FakultĂ€t und der sogenannten „ArtistenfakultĂ€t“ (von artes liberales). Ab dem 15. Jahrhundert setzt ein Niedergang der ArtistenfakultĂ€t ein, bis sie schließlich eine den anderen drei FakultĂ€ten dienende, untergeordnete Stellung einnahm. Hernach verliehen die ArtistenfakultĂ€t ausschließlich den Magister und die höheren FakultĂ€ten den Doktor.cite-ref-allweis-15-3[15] Die AbkĂŒrzung lautete anfangs ĂŒblicherweise nur „D.“, woraus sich an einigen theologischen FakultĂ€ten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem FĂŒhren dieser AbkĂŒrzung zu erlauben.

Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendlÀndischen UniversitÀten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation, was sich bis heute darin spiegelt, dass es keinen höheren akademischen Grad als den Doktor gibt.

Mit der Neukonzeptionierung der UniversitĂ€t im frĂŒhen 19. Jahrhundert wurde die ArtistenfakultĂ€t in die philosophische FakultĂ€t umgewandelt. Entsprechend wurde ihr höchster Abschluss, der magister artium, umbenannt in doctor philosophiae (Dr. phil).cite-ref-allweis-15-4[15]

Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten ein und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle (Saale) zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.

Rechtliches

Begriff „Doktortitel“

Umgangssprachlich wird fĂŒr den Begriff „Doktorgrad“ das Wort „Doktortitel“ verwendet.cite-ref-19[19] Es handelt sich jedoch bei einem akademischen Grad nicht im strengen Sinn um einen Titel, siehe hierzu Akademischer Grad#Abgrenzung zu Titeln.

Deutschland

Promotionsrecht

Seit Umsetzung des Bologna-Prozesses können Studierende nach einem Bachelor- und Masterstudium eine Promotion beginnen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Studien komplett oder teilweise an Fachhochschulen absolviert wurden. Voraussetzung ist nur, dass die Summe der Credits mindestens 300 betrĂ€gt. Bis dahin konnten in Deutschland das Doktorat von einer UniversitĂ€t, Technischen UniversitĂ€t, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. VeterinĂ€rwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen oder PĂ€dagogischen Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Fachhochschulen besaßen in der Regel kein Promotionsrecht mit der Ausnahme des Landes Hessen, das es den Fachhochschulen ermöglichte, das Promotionsrecht zu beantragen.cite-ref-20[20] In Schleswig-Holstein konnten Fachhochschulen ihren Studierenden in Zusammenarbeit mit UniversitĂ€ten ĂŒber ein Promotionskolleg Möglichkeiten zur Promotion geben.cite-ref-21[21] Auch konnten Professoren der Fachhochschulen in verschiedenen BundeslĂ€ndern als Betreuer oder PrĂŒfer in einem Promotionsverfahren einer promotionsberechtigten Hochschule bestellt werden.cite-ref-22[22]

Fachhochschulprofessoren haben (2022) in der Regel keine Möglichkeit ein eigenstĂ€ndiges Promotionsverfahren durchzufĂŒhren. Es besteht aber die Möglichkeit, in Kooperationen mit UniversitĂ€ten als Zweitgutachter Promotionen zu betreuen. Mitunter gibt es auch eine Kooperation mit auslĂ€ndischen UniversitĂ€ten, die einen Ph.D. verleihen. Dieser kann, wenn die Voraussetzungen des Bolognaprotokolls erfĂŒllt sind, in Deutschland als Doktorgrad anerkannt werden (siehe auch FĂŒhrung des Grades Ph.D.). Einigen Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren nur eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches FĂŒhrungszeugnis vorlegt oder Angestellter der UniversitĂ€t ist.

Doktorgrad

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten gefĂŒhrt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:

1. Wer unbefugt inlĂ€ndische oder auslĂ€ndische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche WĂŒrden fĂŒhrt, [
] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, WĂŒrden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln Ă€hnlich sind.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtescite-ref-23[23] ist der Doktorgrad kein Bestandteil des bĂŒrgerlich-rechtlichen Namens wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen, sondern nur ein Namenszusatz (der „Doktor“ ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Dies wird auch vom verwaltungsrechtlichen Schrifttum so gesehen.cite-ref-zimmerling-de-24-0[24] So kann auch aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, dass die Nennung des „vollen Namens“ auch die Nennung des „Doktors“ umfassen mĂŒsse. Die Rechtsprechung hat jedoch verdeutlicht, dass der Arbeitgeber den akademischen Grad des Arbeitnehmers grundsĂ€tzlich so zu respektieren hat, wie er sich aus der Promotionsurkunde ergibt.cite-ref-zimmerling-de-24-1[24] Fragen der Höflichkeit sind von all dem nicht berĂŒhrt.

Der Doktorgrad kann als einziger akademischer Grad in den Pass und Personalausweis eingetragen werden, wenn der Eintrag beantragt wird. § 5 des Personalausweisgesetzes und § 4 des Passgesetzes behandeln den Doktorgrad nicht als Namensbestandteil, da hierfĂŒr eine spezifische Regelung notwendig wĂ€re. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung Dr. (gemĂ€ĂŸ Passverwaltungsvorschrift von 2009 nur noch mit Punkt), Dr. h. c. bzw. Dr. E. h. eingetragen wird.cite-ref-25[25] Auf Antrag hin hat die Eintragung zu erfolgen (§ 9 Abs. 3 des Personalausweisgesetzes).

GemĂ€ĂŸ einer im Oktober 2013 veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Doktorgrad nicht mehr im Personenstandsverzeichnis einzutragen.cite-ref-26[26]

Entzug des Doktorgrades

→

Hauptartikel

:

Aberkennung eines akademischen Grades

War die Verleihung des Doktorgrades rechtswidrig, weil die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (bei der Doktorarbeit TĂ€uschung ĂŒber die EigenstĂ€ndigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung durch FĂ€lschung, Plagiat, Bestechung des Doktorvaters etc.), erfolgt die Aberkennung nach normalen verwaltungsrechtlichen GrundsĂ€tzen durch RĂŒcknahme der Verleihung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem TrĂ€ger fĂŒr die eingereichte Dissertation ohne die beanstandeten Stellen der Doktorgrad noch verliehen worden wĂ€re.cite-ref-27[27] FĂŒr die TĂ€uschung genĂŒgt der bedingte Vorsatz.cite-ref-28[28]

Unter wesentlich engeren Voraussetzungen kann aber auch der rechtmĂ€ĂŸig verliehene Doktorgrad gemĂ€ĂŸ den Promotionsordnungen vieler FakultĂ€ten entzogen werden, wenn der TrĂ€ger des Grades schwer straffĂ€llig geworden ist (dies wird aber höchst selten umgesetzt) oder sich aus sonstigen GrĂŒnden im Nachhinein als der FĂŒhrung des Doktorgrades „unwĂŒrdig“ erwiesen hat. Im Regelfall ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss des zustĂ€ndigen Promotionsausschusses erforderlich. Normalerweise geschieht dies nur bei eklatantem „wissenschaftlichen Fehlverhalten“. So entzog die UniversitĂ€t Konstanz im Jahr 2004 dem Physiker Jan Hendrik Schön den Doktorgrad wegen gefĂ€lschter Forschungsergebnisse, die er nach der Promotion veröffentlicht hat. Hierin wurde die UniversitĂ€t am 14. September 2011 nach langem Rechtsstreit vom Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg bestĂ€tigt.cite-ref-29[29] Denkbar ist aber auch eine Aberkennung wegen Missbrauchs z. B. durch Veröffentlichungen zum „Auschwitzmythos“ unter Nennung des Doktorgrades, da dadurch ein nachdrĂŒcklicher Wissenschaftsanspruch geltend gemacht wird.cite-ref-30[30]

Sonstiges

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht urteilte 2011 (Az. 6 U 6/10), der Beklagte dĂŒrfe im geschĂ€ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken neben seiner Berufsbezeichnung „Steuerberater“ nicht den slowakischen Grad „dr filozofie“ in der abgekĂŒrzten Form „Dr.“ ohne fachlichen Zusatz fĂŒhren, anders als in den BundeslĂ€ndern Bayern und Berlin. Geklagt hatte die örtliche Steuerberaterkammer.cite-ref-31[31]cite-ref-spon-944071-32-0[32]

Österreich

Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad, wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden gefĂŒhrt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder PĂ€ssen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten UniversitĂ€t in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.

In Österreich wird heute der Doktorgrad nach Absolvierung eines auf einem Diplom- oder Magisterstudium aufbauenden Doktoratsstudium vergeben. Je nach FakultĂ€t bzw. UniversitĂ€t wird abhĂ€ngig vom Diplomstudium ein Doktor der Theologie (Dr. theol.), Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.), Doktor der Philosophie (Dr. phil.), Doktor der Naturwissenschaften (Dr. rer.nat.), Doktor der Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer.soc.oec.) oder Doktor der technischen Wissenschaften (Dr. techn.) vergeben.cite-ref-33[33] Vor dem UniversitĂ€tsorganisationsgesetz aus dem Jahr 1975 (UOG 1975) bestand eine viergliedrige Struktur nach den vier klassischen FakultĂ€ten: es gab neben dem Doktor der Theologie, dem Doktor der Rechtswissenschaften, dem Doktor der gesamten Heilkunde (Dr. med.) nur den Doktor der Philosophie fĂŒr alle empirischen Wissenschaften. Der Doktor der Philosophie wurde nach der sogenannten Philosophischen Rigorosenordnung sowohl fĂŒr geistes-, gesellschaftswissenschaftliche, als auch naturwissenschaftliche Studienrichtungen vergeben.cite-ref-34[34]

An den Medizinischen UniversitĂ€ten wird in der Studienrichtung Medizin der akademische Grad Dr. med. univ. vergeben, in der Zahnmedizin das Berufsdoktorat Dr. med. dent. Diese Grade werden durch Abschluss von Diplomstudien erworben (§ 54 Abs. 2 UniversitĂ€tsgesetz 2002) und sind daher trotz der Bezeichnung seit 2002 Diplomgrade. Die bis 2002 nach AHStG erworbenen humanmedizinischen AbschlĂŒsse gelten als vollwertiger Doktorgrad.cite-ref-35[35]cite-ref-36[36] Man erwartete kein Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit. Der Student konnte zwischen dem Schreiben einer Dissertation oder einer vertieften Ausbildung wĂ€hlen.cite-ref-37[37]cite-ref-38[38] Allerdings bestanden nach 2002 Übergangsregelungen, sodass Studenten den vollwertigen akademischen Grad noch spĂ€ter erlangen konnten, wenn sie sich noch nach der Studienordnung BGBl. Nr. 473/1978 immatrikuliert hatten.cite-ref-39[39]cite-ref-40[40] Es wird im Bescheid schriftlich erwĂ€hnt, nach welcher geltenden Fassung das Medizinstudium absolviert wurde. Dies bedeutet allerdings nicht, dass ein österreichischer Medizinabsolvent, welcher nach österreichischer Gesetzgebung noch offiziell promoviert wurde, sich im Rest der EU Doktor nennen darf. Die Richtlinie 2006/35/EG besagt in Artikel 54: „Der Aufnahmemitgliedstaat kann vorschreiben, dass neben dieser Bezeichnung Name und Ort der Lehranstalt oder des PrĂŒfungsausschusses aufgefĂŒhrt werden, die bzw. der diesen akademischen Titel verliehen hat.“cite-ref-41[41] In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist das FĂŒhren solcher Berufsdoktorate ausschließlich in der verliehenen Originalform gestattet.cite-ref-42[42]

In Österreich wird bei mehreren in verwandten FĂ€chern erworbenen Doktorgraden DDr. (2), DDDr. (3), DDDDr. (4) etc. anstelle des in Deutschland ĂŒblichen Dr. mult. verwendet. Die Zahl der Buchstaben D entspricht hierbei der Zahl der erworbenen Doktorgrade.cite-ref-43[43] Werden Doktorgrade in unterschiedlichen FĂ€chern erworben, so wird auch hier ĂŒblicherweise Dr. Dr. geschrieben.

Schweiz

In der Schweiz ist der Schutz akademischer Grade auf Bundesebene lediglich im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Dieses verbietet das FĂŒhren eines falschen Titels im Anwendungsbereich des UWG.

Das FĂŒhren eines falschen Doktorgrades fĂŒr sich alleine ist nur in einigen Kantonen verboten.cite-ref-44[44] Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechtes.

Entsprechungen in anderen LĂ€ndern

Australien

Ähnlich wie in den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

‱ Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen StudiengĂ€ngen nach Abschluss ohne zusĂ€tzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery (Abk.: MB BS), der dem Staatsexamen in Medizin entspricht,
‱ Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie Ph.D., wobei das Promotionsfach angegeben wird, zum Beispiel Doctor of Philosophy in Computer Science (Abk.: Ph.D. in Computer Science).

Im australischen universitĂ€ren Bildungssystem ist das Ziel der Dissertation, „einen signifikanten und einzigartigen Beitrag zur aktuellen Forschung zu leisten“. Dieser Beitrag wird in Form einer Dissertationsschrift demonstriert. Der Doktorand ist unabhĂ€ngig von Betreuern, kann aber wĂ€hlen, wie hĂ€ufig er sie frequentiert.

Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit und dauert durchschnittlich drei bis acht Jahre. Sie gliedert sich in zwei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ eines Forschungsvorhabens ist und die zweite Phase die „DurchfĂŒhrung“ eines Programms, die als „Niederschrift“ dokumentiert wird. Die Niederschrift beinhaltet die Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbststĂ€ndig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschrĂ€nken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Die Betreuer sind auch nicht, wie in Deutschland, gleichzeitig die Gutachter. Das heißt, der Doktorand beschließt eigenstĂ€ndig, wann er seine/ihre Dissertation fĂŒr fertig erklĂ€rt und dann einreicht. Es werden dann Gutachter angesprochen, die von anderen UniversitĂ€ten/Instituten sein mĂŒssen und in den meisten FĂ€llen aus dem Ausland sind (hĂ€ufig auch aus anglo-amerikanischen LĂ€ndern).

Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der confirmation sowie des progress report geprĂŒft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei bis drei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.

Dissertationen werden hauptsĂ€chlich ĂŒber Stipendien finanziert, die von der UniversitĂ€t, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dĂŒrfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung ĂŒber Projektgelder ist jedoch nicht ĂŒblich, da die UnabhĂ€ngigkeit und SelbststĂ€ndigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus steht allen Studierenden ein jĂ€hrliches Budget zur VerfĂŒgung, das beispielsweise fĂŒr den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die UniversitĂ€ten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks um Perspektiven fĂŒr die Zukunft zu schaffen.

Europa

Belgien

Im flÀmischen Teil Belgiens ist der Grad doctor, im wallonischen Teil Belgiens ist der Grad docteur.

‱ beim Arzt ein gesetzlicher Titel – die Ausbildung betrĂ€gt sieben Jahre und man erhĂ€lt ihn nach der Ă€rztlichen PrĂŒfung;
‱ bei den Rechten, den Humanwissenschaften und der Philosophie ein gesetzlicher Titel, den man durch ein Doktorat mit einer Dissertation erlangt;
‱ in der Theologie und im Kirchenrecht sowie in anderen Wissenschaften (z. B. Politikwissenschaft, PĂ€dagogik) ein wissenschaftlicher Titel, ebenfalls mit Dissertation.cite-ref-45[45]

Situation nach dem Bologna-Prozess (ab dem akademischen Jahr 2005-2006):

Ein Doktorat (doctorat) bezeichnet im französischsprachigen Belgien (Wallonische Region) einen Abschluss des dritten universitĂ€ren Studienzyklus und bescheinigt eigenstĂ€ndige, fortgeschrittene Forschungserfahrung. FĂŒr den Zugang zu einem Doktorat ist ein (Forschungs-)Master (master recherche) mit einer Mindestausbildung von 300 Credit Points (European Credit Transfer System) erforderlich. Dies entspricht einem Minimum von fĂŒnf Studienjahren.

Das Doktorat dauert im Falle eines Stipendiums vier Jahre oder sechs Jahre, wenn der Studierende eine Assistentenfunktion an der UniversitÀt innehat. Im Falle rechtfertigender UmstÀnde ist eine VerlÀngerung um ein bis maximal zwei Jahre möglich. In der Regel betrÀgt die Dauer zwischen vier und sieben Jahren. Die absolute Mindestdauer zur Anfertigung der Dissertation (thÚse de doctorat) betrÀgt drei Jahre.

Wenn bis zum Master nur 240 Credit Points erworben wurden, ist vor dem Beginn eines Doktorats eine Doktoratsausbildung von 60 Creditpoints in vertiefenden Kursen mit Bezug zum Forschungsthema erforderlich (Mindestdauer: ein Jahr, welches nicht auf die Dauer des Doktorats angerechnet wird, da das Doktorat selbst erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Doktoratsausbildung begonnen wird und die Forschungsarbeit der Doktoratsausbildung fortsetzt). Die Doktoratsausbildung, die dem dritten Zyklus angehört, endet mit einem Zertifikat ĂŒber die Forschungsausbildung (certificat de formation Ă  la recherche).

Doktorgrade werden ausschließlich von UniversitĂ€ten verliehen. Manche Kunsthochschulen sind im Rahmen eines Kooperationsvertrags mit einer die DoktorwĂŒrde verleihenden UniversitĂ€t zur Forschung befugt.

Die Doktoranden mĂŒssen ihre Dissertation in einer oder zwei Etappen verteidigen (dĂ©fense). Entweder es handelt sich um eine einzige öffentliche Verteidigung bzw. Disputation vor einer Jury von fĂŒnf Professoren und einem Publikum oder es handelt sich um eine nicht-öffentliche Verteidigung vor einer Jury von mindestens fĂŒnf Professoren und einer anschließenden öffentlichen Verteidigung, an der ein anderes Publikum als die Jury teilnehmen kann.

Situation bis zum Bologna-Prozess: Das DiplĂŽme d’études approfondies (DEA), ein Abschluss des dritten Studienzyklus, war der universitĂ€re spezialisierende Forschungsabschluss, der zur unmittelbaren Aufnahme der Doktoratsstudien qualifizierte. Dieser Abschluss wurde mit dem Bologna-Prozess abgeschafft. Statt des DEA wurden spezialisierende Masterstudien (master Ă  finalitĂ© approfondie/master recherche bzw. master Ă  finalitĂ© spĂ©cialisĂ©e) eingefĂŒhrt, die jedoch dem zweiten Studienzyklus und somit nur noch der Masterebene, nicht jedoch der Doktoratsebene (dritter Zyklus) angehören.

Gesamtdauer: Insgesamt ist nach dem Bologna-Prozess eine regulÀre Mindeststudiendauer von neun Jahren bis maximal zwölf Jahren (drei Jahre bis zum Bachelor, zwei Jahre bis zum Master und sodann vier bis sechs/sieben Jahre bis zur Erlangung des Doktorgrads) anzusetzen, um in Belgien eine Position als eigenstÀndiger Forscher an einer UniversitÀt bekleiden zu können.

In Belgien wurde die Dauer einer Doktorarbeit nach Bologna auf mindestens drei Jahre festgelegt (im Falle eines Stipendiums). Die vom Nationalen Fonds fĂŒr wissenschaftliche Forschung (F.N.R.S.) gewĂ€hrten Stipendien fĂŒr das Doktorat erstrecken sich ĂŒber einen Zeitraum von vier Jahren. Im zweiten Fall können Doktoranden von der UniversitĂ€t als Assistenten eingestellt werden. In diesem Fall sind sie zusĂ€tzlich zu ihrem Forschungsprojekt fĂŒr die Überwachung der Praktika von Studenten oder Doktoranden verantwortlich. Die Vertragsdauer betrĂ€gt in der Regel sechs Jahre.

Bis zum Bologna-Prozess war eine Gesamtausbildungsdauer von mindestens zehn Jahren bis höchstens 14 Jahren (fĂŒnf Jahre bis zur Licence, ein bis zwei Jahre bis zum DEA und vier bis sechs/sieben Jahre bis zum Abschluss des Doktorats) erforderlich, um eigenstĂ€ndige universitĂ€re Forschung betreiben zu können.

Doktorgrade der Mediziner: Die Doktorgrade der Humanmediziner, Zahnmediziner und VeterinÀre nach dem berufsqualifizierenden akademischen Abschluss in Medizin, Zahnmedizin bzw. VeterinÀrmedizin sind dem Doktor auf der Ebene des zweiten Studienzyklus zuzuordnen und nicht mit den Forschungsdoktoraten des dritten Zyklus zu verwechseln.

Griechenland

In Griechenland wird die Doktorarbeit als ΔÎčΎαÎșÏ„ÎżÏÎčÎșό ÎŽÎŻÏ€Î»Ï‰ÎŒÎ±, Δ.Δ. Didaktoriko diploma bezeichnet, der dem lateinischen entlehnte Begriff ÎŽÏŒÎșτωρ, Δρ. Doktƍr wird nur fĂŒr den normalen Doktor verwendet, nicht jedoch fĂŒr Mediziner. Auch promovierte Mediziner werden stets als ÎłÎčατρός Giatros [], deutsch ‚Arzt‘ bezeichnet, vereinzelt auch Naturwissenschaftler.

Italien

Die FĂŒhrung der akademischen Grade in Italien ist in einem Dekret des Ministers fĂŒr Unterricht, UniversitĂ€ten und Forschung aus dem Jahr 2004 geregelt. Demnach steht Absolventen eines Bachelorstudiengangs (laurea, Stufe 6 des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) bzw. Level 6 des ISCED) der Grad eines dottore, Absolventen eines Masterstudiengangs (laurea magistrale o specialistica, Stufe 7 des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) bzw. Level 7 des ISCED) der Grad eines dottore magistrale und Absolventen eines Doktoratsstudiums (dottorato di ricerca, Stufe 8 des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) bzw. Level 8 des ISCED) der Grad eines dottore di ricerca zu.cite-ref-46[46] Damit wurde der Umstellung der Hochschulstudien im Rahmen des Bologna-Prozessescite-ref-47[47] Rechnung getragen. Absolventen der zumeist vier- bis fĂŒnfjĂ€hrigen universitĂ€ren StudiengĂ€nge vor der Umstellung (laurea) dĂŒrfen den Titel eines dottore magistrale fĂŒhren.

Nur der Grad eines dottore di ricerca („Doktor der Forschung“) entspricht dabei einem Doktor-Abschluss nach dem VerstĂ€ndnis im deutschsprachigen und angelsĂ€chsischen Raum entsprechend der Stufe 8 des EuropĂ€ischen Qualifikationsrahmens (EQR) bzw. „Level 8“ des ISCED.

Die AbkĂŒrzungen der beiden niedrigeren akademischen Grade werden im Ministerialdekret nicht geregelt. Der akademische Grad dottore und seine weibliche Form dottoressa werden ĂŒblicherweise mit dott./dott.ssa oder dr./dr.ssa abgekĂŒrzt, wobei beide AbkĂŒrzungen gleichwertig zu verwenden sind.,cite-ref-48[48] Aufgrund der fehlenden Regelung steht es Akademikern rein rechtlich frei, dottore/dottoressa auch mit Großbuchstaben abzukĂŒrzen (Dott./Dott.ssa bzw. Dr./Dr.ssa)cite-ref-49[49] allerdings sprechen sich italienische UniversitĂ€ten und das Ministerium fĂŒr Unterricht, UniversitĂ€ten und Forschung aufgrund der Verwechslungsgefahrcite-ref-50[50] von dottore (ISCED-Level 6) bzw. dottore magistrale (ISCED-Level 7) mit Doktor (ISCED-Level 8)cite-ref-51[51] klar fĂŒr die kleingeschriebene AbkĂŒrzung dott./dott.ssa aus.cite-ref-52[52] FĂŒr die AbkĂŒrzung des akademischen Grades eines dottore magistrale bzw. einer dottoressa magistrale wird der Zusatz mag. oder mag.le (fĂŒr magistrale) beigefĂŒgt (im Ergebnis bspw. dott.mag.).

FĂŒr den 1980 eingefĂŒhrten Titel dottore di ricerca sieht ein Gesetz hingegen ausdrĂŒcklich die großgeschriebene AbkĂŒrzung in den Formen Dott. Ric. oder nach der englischen Schreibweise Ph.D. vor.cite-ref-53[53]

Deutschsprachige Absolventen eines Bachelor- oder Masterstudiengangs aus SĂŒdtirol fĂŒhren hĂ€ufig deutsche Übersetzungen des italienischen dottore als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktor), die somit nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form auch nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Dottore-Grade können auch aus der Anerkennung der Gleichwertigkeit österreichischer StudienabschlĂŒsse mit italienischen laurea-AbschlĂŒssen hervorgehen. Diese Anerkennungsverfahren werden zumeist von der Freien UniversitĂ€t Bozen durchgefĂŒhrt, die ausdrĂŒcklich empfiehlt, auch nach erfolgter Studientitelanerkennung den österreichischen Grad (und nur innerhalb Italiens alternativ den Titel dott.) zu fĂŒhren, und klarstellt, dass Dr. den Absolventen von Promotionsverfahren vorbehalten ist.cite-ref-54[54] Trotzdem ist die Übersetzung von dottore in Doktor eine in SĂŒdtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete und auch in behördlichen Texten anzutreffende Gewohnheit, die unter dem Begriff „Brennerdoktor“ bekannt ist.

Lettland

In Lettland verfĂŒgen sĂ€mtliche staatliche UniversitĂ€ten ĂŒber das Promotionsrecht. Es werden folgende Doktorgrade verliehen:

‱ Dr. sc. biol. (scientiae biologiae): Doktor der Biologiecite-ref-55[55]
‱ Dr. sc. chem. (scientiae chemiae): Doktor der Chemie
‱ Dr. geogr. (geographiae): Doktor der Geographie
‱ Dr. geol. (geologiae): Doktor der Geologie
‱ Dr. sc. phys. (scientiae physicae): Doktor der Physik
‱ Dr. oec. (Oeconomiae): Doktor der Wirtschaftswissenschaft
‱ Dr. sc. admin. (scientiae administrationis): Doktor der Verwaltungs- und Betriebswissenschaft
‱ Dr. paed. (paedagogiae): Doktor der PĂ€dagogik
‱ Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften
‱ Dr. phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie
‱ Dr. mat. (mathematicae): Doktor der Mathematik
‱ Dr. sc. pol. (scientiae politicarum): Doktor der Politikwissenschaft
‱ Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie

Liechtenstein

In Liechtenstein verfĂŒgen ausschließlich die UniversitĂ€t Liechtenstein sowie die Private UniversitĂ€t im FĂŒrstentum Liechtenstein ĂŒber das Promotionsrecht. Die Promotionsgrade werden in deutschsprachiger Tradition latinisiert verliehen. Ausnahmen hierzu stellen die in jĂŒngerer Zeit entstandenen PhD-Programme dar. Auch die 1986 gegrĂŒndete universitĂ€re Internationale Akademie fĂŒr Philosophie, welche sich seit 2020 in der Abwicklung befindet, verfĂŒgt ĂŒber ein Promotionsrecht, welches noch bis 31. Dezember 2022 GĂŒltigkeit besaß.

Die UniversitÀt Liechtenstein verleiht folgenden Doktorgrad:

‱ PhD (Philosophiae Doctor/Doctor of Philosophy): In sĂ€mtlichen Fachbereichen (Business Economics, Architecture and Planning) verliehener Doktorgrad auf Basis einer englischsprachigen Dissertation.cite-ref-56[56]

Die Private UniversitĂ€t im FĂŒrstentum Liechtenstein verleiht folgende Doktorgrade:

‱ Dr. sc. med. (scientiae medicae): Doktor der Medizinischen Wissenschaftencite-ref-57[57]
‱ Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaftencite-ref-58[58]
‱ MD-PhD (Medicinae Doctor-Philosophiae Doctor/Medical Doctor of Philosophy): Englischsprachiges Doktoratsprogramm der Medizinischen Wissenschaften

Die Internationale Akademie fĂŒr Philosophie in Liechtenstein verlieh (bis 31. Dezember 2022) folgenden Doktorgrad:

‱ Dr. phil. (Doctor philosophiae): Doktor der Philosophie, umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen FakultĂ€ten, insbesondere alle Philologien, aber auch Geschichtswissenschaft, Kulturwissenschaften, PĂ€dagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, zuweilen auch noch Mathematik, Naturwissenschaften, Theologie und Wirtschaftswissenschaftencite-ref-59[59]

Luxemburg

In Luxemburg wird in der Regel ein drei- bis vierjĂ€hriges Doktoratsstudium absolviert, welches vom „Dissertation Supervisory Committee“ (CET) begleitet und regelmĂ€ĂŸig evaluiert wird. Bei erfolgreichem Abschluss fĂŒhrt das Studium zum „Docteur en [Fachbezeichnung auf Französisch]“. Die Benotung findet auf einer fĂŒnfstufigen Skala statt (ausreichend – befriedigend – gut – sehr gut – ausgezeichnet). Die Promotionsurkunde ist dreisprachig: Französisch, Deutsch und Englisch.

Niederlande

Im NiederlĂ€ndischen gibt es den Titel doctorandus (Drs.), der irrefĂŒhren kann: Es handelt sich um den gĂ€ngigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften oder Naturwissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete (vgl. deutsch: Doktorand). Im Englischen wird er mit Master of Arts bzw. Master of Science wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss fĂŒr die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitĂ€r ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).

Bei einer Promotion verleiht die jeweilige FakultĂ€t den Grad doctor (Dr.), der vor dem Namen gefĂŒhrt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa phil. oder rer. nat.) gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden.

Im NiederlÀndischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert wurde. Allerdings wird die Anrede in diesem Fall dokter geschrieben.

Nordeuropa (DĂ€nemark, Finnland, Norwegen, Schweden)

In Nordeuropa ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz ĂŒbliche Habilitation existiert nicht in DĂ€nemark. WĂ€hrend in Deutschland der Doktorgrad eine Voraussetzung fĂŒr die Erlangung der Habilitation darstellt, die in ihrer einheitlichen Form erst seit 1934 in Deutschland existiert (Runderlass vom 13. Dezember 1934),cite-ref-60[60] gibt es die Möglichkeit einer zweiten wissenschaftlichen Arbeit (Habilitation, opus magnum)cite-ref-61[61] in DĂ€nemark nicht. Der dĂ€nische Doktorgrad entspricht daher dem deutschen Doktorgrad – nicht wie oft irrtĂŒmlicherweise angenommen, der deutschen Habilitation – wobei die einzelnen Voraussetzungen in DĂ€nemark, wie auch in den einzelnen deutschen BundeslĂ€ndern, divergieren. Der dĂ€nische ph.d. ist dagegen ein „kleiner Doktorgrad“, der nach 1988 den dĂ€nischen Titel des Licentiat erstattete.cite-ref-62[62] Der dĂ€nische doktorgrad ist nicht notwendig fĂŒr die Berufung zum Professor, hierfĂŒr reicht ein dĂ€nischer ph.d. aus.

Zwischen der Dauer und QualitĂ€t der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, DĂ€nemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. In Schweden sowie in Norwegen muss ein Doktorand in einem Zeitraum von drei bis fĂŒnf Jahren neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeiten. Der Erwerb des dĂ€nischen ph.d. dauert in der Regel drei Jahre. WĂ€hrend der drei Jahre mĂŒssen 30 ECTS-Credits erworben werden. In Schweden ist Doktor der höchste akademische Grad. Dort ist fĂŒr die Erlangung des Doktorgrades ein Promotionsstudium entsprechend vier Jahren Vollzeitstudien vorgeschrieben, das mit der öffentlichen Verteidigung der Dissertationsschrift abgeschlossen wird. Weniger ĂŒblich ist das Licentiatsexamen, das mit zwei Jahren wissenschaftlichen Studiums erworben werden kann.

Ein Doktorabschluss in Finnland ist auf vier Jahre ausgelegt und wird meist in vier bis sechs Jahren abgeschlossen. Zur Erlangung des Grades muss eine Dissertation, entweder als Monographie oder basierend auf 3 oder mehr Publikationen, eingereicht, sowie je nach Studienzweig 20–40 ECTS-Credits nachgewiesen werden.cite-ref-63[63]cite-ref-64[64]

Polen

In Polen ist ein drei- bis fĂŒnfjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekĂŒrzt: dr (vor dem Namen zu fĂŒhren), zuerkannt. Der Doktorgrad enthĂ€lt eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt.: Doktor der Wirtschaftswissenschaften).

Tschechien und Slowakei

Die Doktorgrade sind in beiden LĂ€ndern aufgrund des bis Ende 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in folgende Gruppen aufteilen:

‱ Doktorgrade medizinischer Studienrichtungen, sog. Berufsdoktorate (Ă€hnlich wie z. B. in den USA), die mit dem Abschluss des Studiums ohne zusĂ€tzliche Promotionsleistung vergeben werden. Dazu zĂ€hlen die Grade: MUDr. – Doktor der Medizin, MDDr. – Doktor der Zahnmedizin und MVDr. – Doktor der VeterinĂ€rmedizin.
‱ Sogenannte kleine Doktorgrade (JUDr., PhDr., RNDr. u. a.), die nach einem mindestens ein- bis zweisemestrigen rigorosen Verfahren verliehen werden. Dieses Rigorosum besteht z. Z. aus einer mĂŒndlichen PrĂŒfung in einem oder zwei FĂ€chern und der Verteidigung einer rigorosen Arbeit.
‱ Wissenschaftliche Forschungsdoktorgrade, die nach einem mindestens dreijĂ€hrigen Promotionsstudium, auch Doktorandenstudium genannt, erlangt werden. Dieses Studium umfasst u. a. regelmĂ€ĂŸige Lehrveranstaltungen und Examina und wird mit dem Ablegen eines staatlichen Doktorexamens und der Verteidigung einer Dissertation in Form einer Disputation abgeschlossen. Nach dem Promotionsstudium erlangt man den tschechischen Ph.D. bzw. den slowakischen PhD., in Theologie den Th.D. (nur in Tschechien) und im Bereich der KĂŒnste den ArtD. (nur in der Slowakei). FrĂŒher wurden diese Doktorgrade auch in den AbkĂŒrzungen Dr. bzw. CSc. (tschechisch: kandidĂĄt věd, lateinisch: candidatus scientiarum, dt.: Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Mit dem Abschluss wird zusĂ€tzlich die LehrbefĂ€higung erlangt.
‱ Außerdem wird noch relativ selten der Grad des Doktors der Wissenschaften, abgekĂŒrzt als DrSc. bzw. DSc., verliehen.

Die aktuellen Hochschulgesetze beider LĂ€nder stufen die medizinischen Berufsdoktorgrade und die kleinen Doktorgrade in die 2. Bologna-Stufe (Master-Ebene) ein; erst die wissenschaftlichen Forschungsdoktorgrade bzw. der Doktor der Wissenschaften werden in die 3. Bologna-Stufe (Doktor-Ebene) eingestuft.

TĂŒrkei

Nach dem sechsjĂ€hrigen Studium der Medizin an einer Medizinischen FakultĂ€t, dessen 6. Studienjahr in der Regel dem Praktischen Jahr entsprichtcite-ref-65[65] und dessen Studienabschluss dem tĂŒrkischen Mastergrad gleichgestellt ist,cite-ref-66[66] wird der Titel „Tıp Doktoru“ („Doktor der Medizin“) verliehen, der ein Berufsdoktorat ohne Promotionsleistung darstellt.cite-ref-67[67] Die Absolventen werden daraufhin im gesamten tĂŒrkischen Schriftverkehr mit „Dr. Vor- u. Nachname“ angesprochen. Auch eine anschließende Facharztausbildung (uzmanlık) kann unabhĂ€ngig von einer Promotion absolviert werden.cite-ref-68[68] Diese Rahmenbedingungen haben dazu gefĂŒhrt, dass die Promotion zum Zwecke der AusĂŒbung des Arztberufes in der TĂŒrkei unĂŒblich ist, solange weder eine akademische Laufbahn in Form einer universitĂ€ren LehrtĂ€tigkeit noch eine leitende Klinikposition oder ForschungstĂ€tigkeit angestrebt wird.cite-ref-69[69]

Die DoktoratsstudiengĂ€nge werden von wissenschaftlichen Instituten angeboten, die an die UniversitĂ€ten angeschlossen und auch fĂŒr MasterstudiengĂ€nge zustĂ€ndig sind. Zulassungsvoraussetzungen fĂŒr ein Doktoratsstudium sind der Mastergrad (YĂŒksek Lisans) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,00 von 4,00 sowie die mit bestimmter Mindestpunktzahl zu bestehende „AufnahmeprĂŒfung fĂŒr das Postgraduiertenstudium“ (ALES) und im Rahmen eines Studiums erworbene Englischkenntnisse.cite-ref-70[70] Eine weitere Möglichkeit fĂŒr die Zulassung zum Doktoratsstudium stellte bis 2021 das sogenannte „BĂŒtĂŒnleßik Doktora“ dar; hierbei handelte es sich um ein auf dem Bachelorabschluss aufbauendes integriertes Doktoratsstudium ohne die Notwendigkeit eines Masterabschlusses, jedoch mit nahezu denselben Anforderungen bezĂŒglich Notendurchschnitt, AufnahmeprĂŒfung und Englischkenntnissen.cite-ref-71[71]

Das Doktoratsstudium (Doktora Eğitimi/Doktora Programı) dauert einschließlich der Doktorarbeit und der abschließenden Disputation mindestens 4 Jahre, wobei die tatsĂ€chliche Dauer von verschiedenen Faktoren wie dem Fachgebiet, dem zuvor erworbenen akademischen Grad sowie der Studienart (Voll- oder Teilzeit) abhĂ€ngig ist und insbesondere ein in Teilzeit absolviertes Doktoratsstudium zu einer erheblichen VerlĂ€ngerung der Studiendauer fĂŒhrt.cite-ref-72[72] Der Weg der Promotion wird in der TĂŒrkei fast ausschließlich von Personen beschritten, die sich fĂŒr eine akademische Karriere wie z. B. LehrtĂ€tigkeit oder eine Forschungslaufbahn entschieden haben. Der Doktorgrad (Doktora Derecesi) wird mit dem angloamerikanischen PhD gleichgesetzt und ist international als solcher anerkannt;cite-ref-73[73]cite-ref-74[74] der verliehene Titel ist auch unter dem Oberbegriff „Bilim Doktoru“ (wörtlich: Doktor der Wissenschaft) bekannt.

Die Verwendung zusĂ€tzlicher KĂŒrzel wie z. B. in „Dr. med.“, „Dr. rer. nat.“ oder „Dr.-Ing.“, mit deren Hilfe das jeweilige Fachgebiet erkennbar wĂ€re oder die Inhaber eines nichtmedizinischen Doktorgrades etwa von den Absolventen des Medizinstudiums (die auf Grundlage ihres Berufsdoktorats den inoffiziellen NamensprĂ€fix „Dr.“ verwenden) unterschieden werden könnten, hat sich in der TĂŒrkei nie durchgesetzt, so dass der Doktortitel grundsĂ€tzlich in der Form „Dr. Vor- und Nachname“ in Erscheinung tritt.cite-ref-75[75]cite-ref-76[76]

Ukraine und Russland

In der Ukraine und Russland ist ein drei- bis sechsjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, oft als postgraduales Studium (Aspirantur). PrĂŒfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser StudiengĂ€nge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Kandidat nauk (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem Abschluss Ph.D. in englischsprachigen LĂ€ndern. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine und Russland zu vergebenden Grad Doktor nauk (Doktor der Wissenschaften, russ. ĐŽĐŸĐșŃ‚ĐŸŃ€ ĐœĐ°ŃƒĐș) zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebietes leisten und vollstĂ€ndig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.

Ungarn

In Ungarn ist seit 1994 ein drei- bis fĂŒnfjĂ€hriges Doktoratsstudium ĂŒblich, was zum einheitlichen Doktorgrad doktor, entweder abgekĂŒrzt als Ph.D. oder, in kĂŒnstlerischen StudiengĂ€ngen, abgekĂŒrzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), fĂŒhrt und einerseits das UniversitĂ€tsdoktorat doctor universitatis, andererseits den von der Ungarischen Akademie der Wissenschaften verliehenen sogenannten CSc-Grad abgelöst hat. In Ungarn kann der Doktorgrad – entgegen anderslautenden GerĂŒchten muss aber nicht – als Bestandteil des Familiennamens gefĂŒhrt werden. Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate, die nicht als akademische Grade, lediglich als Titel gelten.

Bis Ende der 1990er Jahre war an einigen UniversitĂ€ten auch noch der im Ostblock ĂŒbliche Weg ĂŒber eine Dissertation zum Kandidaten der Wissenschaften bekannt. Nach einer mehrjĂ€hrigen Aspirantur wurde der Kandidat in Ungarn als Candidatus scientiarum (C.Sc.) promoviert. Oftmals wird heute von ungarischen Wissenschaftlern, die diesen Ausbildungsweg absolviert haben, ebenfalls die AbkĂŒrzung Ph.D. gewĂ€hlt, weil dieser akademische Grad laut Hochschulgesetz dem PhD entspricht.

In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz gefĂŒhrt werden, die Berufsdoktorate und der das frĂŒhere UniversitĂ€tsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusĂ€tzlicher Angabe der verleihenden Institution.

Vereinigtes Königreich und Irland

FĂŒr das Vereinigte Königreich und Irland gelten die nordamerikanischen Entsprechungen (siehe unten). Allerdings ist der M.D. (Medicinae Doctor) kein professioneller, sondern ein Forschungs-Doktorgrad, Ă€hnlich wie in Deutschland.

USA und Kanada

Abweichend vom Bologna-System sind in den Vereinigten Staaten und Kanada Gradbezeichnungen und die Wertigkeit von akademischen Graden, damit auch der Ph.D./Doktor-AbschlĂŒsse, nicht einheitlich geregelt.

In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,

‱ Berufsdoktorate (professional degrees), die in manchen StudiengĂ€ngen nach Abschluss ohne zusĂ€tzliche Promotionsleistung vergeben werden, zum Beispiel Medical Doctor (Abk.: M.D.) oder Juris Doctor (Abk.: J.D.), die dem Staatsexamen entsprechen,
‱ Forschungsdoktorgrade, die aufgrund eines Promotionsverfahrens vergeben werden, wie

‱ Ph.D. (Doctor of Philosophy); einige UniversitĂ€ten vergeben diesen Grad auch in der Schreibweise DPhil.
‱ Doktorgrade fĂŒr bestimmte StudiengĂ€nge, die nicht zum Ph.D. fĂŒhren, zum Beispiel Doctor of Business Administration (Abk.: D.B.A.).
‱ In Theologie als gehobener, meist nur ehrenhalber auf Grund besonderer Leistungen verliehener Doctor of Divinity (D.D.), Doctor of Religious Science (Dr. sc. rel.), Doctor of Biblical Sciences (D.B.S.) und den Doctor of Metaphysics (Dr. mph.). Die, je nach Titel, entweder amerikanische Schreibweise nach dem Namen oder die latinisierte Form vor dem Namen ist historisch entstanden.cite-ref-77[77]cite-ref-78[78]cite-ref-79[79]

Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D. Wird der TrÀger des Doktorgrads erwÀhnt oder angesprochen, steht der Dr. (gesprochen: Doctor) vor dem Namen, anstelle des Zusatzes Ph.D. (Good morning, Dr. Fishwish oder Dr. Fishwish is an excellent researcher.).

Vergleich mit Europa

Die Bedeutung eines Ph.D.-Abschlusses und dessen Vergleichbarkeit mit europĂ€ischen AbschlĂŒssen hĂ€ngt unter anderem davon ab, an welcher Hochschule er erworben wurde. Es kam deshalb zwischen nordamerikanischen und europĂ€ischen Hochschulen immer wieder zu Problemen bei der Anrechnung und Anerkennung von AbschlĂŒssen, insbesondere bei der Zulassung zu postgradualen Anschlussstudien.

Berufsdoktorate von professional schools, zum Beispiel in Recht (JD), Medizin (MD) und Theologie (DD), die unmittelbar im Anschluss an einen drei- oder vierjÀhrigen Bachelor erreicht werden können, werden wiederum in Deutschland nicht als gleichwertig mit dem europÀischen Doktor/Bologna-PhD anerkannt.

Anerkennung von auslÀndischen Doktorgraden

Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums fĂŒr Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle fĂŒr auslĂ€ndisches Bildungswesen in Deutschland sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums fĂŒr Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung auslĂ€ndischer Bildungsnachweise“). In dieser Datenbank wird von der Zentralstelle fĂŒr auslĂ€ndisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der StĂ€ndigen Konferenz der Kultusminister der LĂ€nder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) fĂŒr eine Vielzahl auslĂ€ndischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation ĂŒber ihr Bildungswesen, die verschiedenen AbschlĂŒsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit aufgebaut.

Sie umfasst auch eine Informationssammlung von wichtigen Dokumenten ĂŒber die korrekte FĂŒhrung auslĂ€ndischer Doktorgrade in Deutschland und entsprechende BeschlĂŒsse der KMK;cite-ref-80[80] insbesondere die am 21. September 2001 von der Kultusministerkonferenz beschlossenen begĂŒnstigenden Regelungen gemĂ€ĂŸ Ziffer 4 der „GrundsĂ€tze fĂŒr die Regelung der FĂŒhrung auslĂ€ndischer Hochschulgrade im Sinne einer gesetzlichen Allgemeingenehmigung durch einheitliche gesetzliche Bestimmungen“ vom 14. April 2000 sowie, darauf aufbauend, die begĂŒnstigenden Regelungen der KMK vom 15. Mai 2008 vereinfachen die Verwendung bestimmter auslĂ€ndischer Doktorgrade in Deutschland.cite-ref-81[81]cite-ref-82[82]

AuslĂ€ndische Hochschulgrade, die nicht in einem Land der EuropĂ€ischen Union (EU) oder des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden, dĂŒrfen gegebenenfalls nur unter HinzufĂŒgung der verleihenden Institution gefĂŒhrt werden.cite-ref-83[83] Beispiel: Dr. (Univ. Ankara) Max Mustermann. Die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland.

UnrechtmĂ€ĂŸige FĂŒhrung

Der Doktorgrad bringt seinem TrĂ€ger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhĂ€ngig von Beruf und Land. Daher besteht fĂŒr manche Menschen die Versuchung, den Grad auch ohne die entsprechende Qualifikation sowie Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist vor allem der Grad ohne den Zusatz „h. c.“ und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe fĂŒhren zu mĂŒssen. Auf legalem Wege ist dies in Österreich bzw. Deutschland nicht ohne regulĂ€re Promotion nebst Dissertation möglich.

Der Soziologe und Elitenforscher Michael Hartmann nannte das „Sozialprestige eines Doktortitels“ nach wie vor relativ hoch. Der Doktorgrad sei zwar nicht mehr unbedingt zwingend, um zu einer Elite zu gehören, doch er runde das „vermeintlich makellose Gesamtbild ab“ und helfe durchaus bei der persönlichen Karriere. Insbesondere „in Berufen, in denen man auch reprĂ€sentieren muss, bringt es durchaus etwas, sich promovieren zu lassen“. Debora Weber-Wulff forderte, den Doktorgrad nicht mehr im Personalausweis einzutragen, da er nur im wissenschaftlichen Zusammenhang von Bedeutung ist und im wirtschaftlichen oder privaten Umfeld keine Rolle spielen sollte.cite-ref-84[84]

Da in Deutschland kein Zentralverzeichnis von Promotionsarbeiten oder verliehenen Doktorgraden existiert, sondern die Fachbereiche der UniversitĂ€ten individuell und nach eigenen PrĂŒfungsordnungen Register fĂŒhren, ist eine echte ÜberprĂŒfung des Doktorgrades nur bedingt möglich.cite-ref-0-85-0[85] So steht insbesondere die Eintragung des Doktorgrades in den Personalausweis in der Kritik, da Sachbeamte in MeldeĂ€mtern nicht die Möglichkeiten haben, den akademischen Grad mit Datenbanken abzugleichen und daher nur anhand der SeriositĂ€t von Urkunden verfahren.cite-ref-0-85-1[85]

Promotionsberatung

Es gibt sogenannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knĂŒpfen und die Promotion unterstĂŒtzend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur sehr wenig ĂŒbrig, das legal von einer „Promotionsberatung“ ĂŒbernommen werden könnte.

In einer legalen Grauzone bewegen sich Unternehmen, die EhrendoktorwĂŒrden auslĂ€ndischer UniversitĂ€ten oder Institute vermitteln, die den Interessenten gegen eine „Spende“ verliehen werden. Dies ist zwar nicht zwingend illegal, allerdings dĂŒrfen diese Grade nicht in den Ausweis eingetragen und auch nicht ohne „h. c.“ und Herkunftsangabe gefĂŒhrt werden, wenn sie außerhalb der EU erworben wurden.

Eine eindeutig illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs fĂŒr die mĂŒndliche PrĂŒfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich hier strafbar.

Titelhandel

Im Titelhandel hingegen werden von sogenannten „TitelmĂŒhlen“ falsche oder wertlose Doktorgrade verkauft. Dabei erhĂ€lt der Kunde:

‱ Die Doktorurkunde einer auslĂ€ndischen Einrichtung (UniversitĂ€t, BildungsstĂ€tte, Kirche etc.), deren Grade im Land des Kunden nicht anerkannt werden.
‱ Die Doktorurkunde einer nicht existenten ScheinuniversitĂ€t, die der TitelhĂ€ndler sich in der Regel schlicht ausgedacht hat.
‱ Die gefĂ€lschte Doktorurkunde einer tatsĂ€chlich existierenden UniversitĂ€t mit Promotionsrecht.

Die beiden letzten FĂ€lle bedeuten eine UrkundenfĂ€lschung. DafĂŒr ist es nicht bedeutsam, ob die Urkunde eines existierenden Ausstellers gefĂ€lscht wurde, sondern, dass der Anschein erweckt wird, dass die Urkunde von einer entsprechenden Institution ausgestellt wurde.

Versucht der Kunde aufgrund einer so erlangten Urkunde, den Doktorgrad in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, zumal ohnehin nur solche Grade eintragbar sind, die ohne jeden Zusatz gefĂŒhrt werden dĂŒrfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z. B. eine gefĂ€lschte Urkunde nicht ausreichend ĂŒberprĂŒft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom TitelhĂ€ndler erpresst werden, da er sich permanent des Missbrauchs von akademischen Graden schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad fĂŒr eine Stelle zu bewerben, ist darĂŒber hinaus Betrug.

Plagiate

Der PrĂ€sident des Deutschen Hochschulverbandes Bernhard Kempen warnte, dass neben dem Karrieredruck die technischen Möglichkeiten wie Internet und Suchmaschinen zu Plagiaten verleiten. Diese seien „beste Voraussetzungen, eine Arbeit per Copy und Paste zu erstellen“. Er geht davon aus, dass „die Zahl der Plagiate zunimmt.“cite-ref-86[86] Minister und StaatsprĂ€sidenten traten in der Vergangenheit zurĂŒck, nachdem ihnen der Doktorgrad wegen PlagiatsvorwĂŒrfen im Kontext ihrer Dissertation aberkannt wurde. Bekannte Beispiele sind der deutsche Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (2011), der ungarische PrĂ€sident PĂĄl Schmitt (2012), die deutsche Bildungsministerin Annette Schavan (2013) und die deutsche Familienministerin Franziska Giffey (2021).

Unterscheidung nach FĂ€chern

In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad verliehen werden. ZusÀtze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch) oder (vor allem in Deutschland) auch deutsch, z. B. Doktoringenieur (Dr.-Ing.).

Der Doktorgrad wird in der Regel von einer UniversitĂ€tsfakultĂ€t verliehen und trĂ€gt dann auch deren Titel. Bei manchen FĂ€chern, wie beispielsweise der Physik, ist die FakultĂ€tszuordnung in einzelnen UniversitĂ€ten verschieden geregelt. Hier kann z. B. eine philosophische oder eine naturwissenschaftliche FakultĂ€t den Grad verleihen; entsprechend variiert dann auch die Bezeichnung fĂŒr ein und dasselbe Fach, je nach UniversitĂ€t.

Deutschland

Ein Teil der unten aufgefĂŒhrten Doktorgrade wird nicht mehr verliehen, manche wurden in der DDR verliehen. Die Vielfalt der unterschiedlichen Doktorgrade existiert nur in Deutschland bzw. im deutschsprachigen Raum. Die mit Abstand ĂŒblichsten deutschen Doktorgrade sind der Dr. med., der Dr. med. dent., der Dr. med. vet., der Dr. rer. nat., der Dr. phil., der Dr. iur., der Dr. oec., der Dr. rer. pol., der Dr.-Ing. und der Dr. theol. So wird z. B. einem Mathematiker nach der Promotion normalerweise der Dr. rer. nat. oder der Dr. phil. verliehen, nicht der unĂŒbliche Dr. math.

‱ Dr. agr. (Doctor agriculturae): Doktor der Agrarwissenschaften
‱ Dr. biol. hum. (Doctor biologiae humanum): Doktor der Humanbiologie
‱ Dr. cult. (Doctor culturae): Doktor der Kulturwissenschaften (vor dem Zweiten Weltkrieg nur von der TH Dresden verliehen)
‱ Dr. diac. (Doctor diaconiae): Doktor der Diakoniewissenschaften
‱ Dr. disc. pol. (Doctor disciplinarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (Politikwissenschaften)
‱ Dr. forest. (Doctor scientiae rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften
‱ Dr.-Ing. (Doktoringenieur): Doktor der Ingenieurwissenschaften (EinfĂŒhrung 1899 an den Technischen Hochschulen Deutschlands; wegen des Widerstandes der damaligen klassischen UniversitĂ€ten gilt fĂŒr den Grad die deutsche Schreibweise mit Bindestrich, nicht die lateinische)
‱ Dr. iur. (Doctor iuris): Doktor der Rechtswissenschaft (auch: jur. fĂŒr juris)
‱ Dr. iur. can. (Doctor iuris canonici): Doktor der kanonischen Rechtswissenschaft (d. h.: des römisch-katholischen Kirchenrechts)
‱ Dr. iur. et rer. pol. (Doctor iuris et rerum politicarum): Doktor der Rechts- und Staatswissenschaften
‱ Dr. iur. utr. (iuris utriusque): Doktor „beiderlei Rechts“, also des weltlichen und des kirchlichen Rechts (auch: j. u.; jur. utr., s. o.)
‱ Dr. math. (Doctor mathematicae): Doktor der Mathematik
‱ Dr. med. (Doctor medicinae): Doktor der Medizin
‱ Dr. med. dent. (Doctor medicinae dentariae): Doktor der Zahnmedizin, in Deutschland 1919cite-ref-87[87] eingefĂŒhrt
‱ Dr. med. dent. sci. (Doctor medicinae dentariae scientia): Doktorgrad des Promotionsprogramm Translationale Medizin der TU MĂŒnchencite-ref-mgc-tum-88-0[88]
‱ Dr. med. sci.: Doktor der Medizinischen Wissenschaft (Promotionsprogramm Translationale Medizin der TU MĂŒnchencite-ref-mgc-tum-88-1[88])
‱ Dr. med. vet. (Doctor medicinae veterinariae): Doktor der Tiermedizin
‱ Dr. nat. med.: Doktor der naturwissenschaftlichen Medizin
‱ Dr. nat. techn. (Doctor naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur
‱ Dr. oec. (Doctor oeconomiae): Doktor der Wirtschafts-/Verwaltungswissenschaften
‱ Dr. oec. publ. (Doctor oeconomiae publicae): Doktor der Staatswissenschaften/Wirtschaftswissenschaften
‱ Dr. oec. troph. (Doctor oecotrophologiae): Doktor der ErnĂ€hrungswissenschaften/Haushaltswissenschaft
‱ Dr. paed. (Doctor paedagogiae): Doktor der Erziehungswissenschaften
‱ Dr. pharm. (Doctor pharmaciae): Doktor der Pharmazie
‱ Dr. phil. (Doctor philosophiae): Doktor der Philosophie, umfasst die ganze Breite der alten Philosophischen FakultĂ€ten, insbesondere alle Philologien, aber auch Geschichtswissenschaft, Kulturwissenschaften, PĂ€dagogik, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, zuweilen auch noch Mathematik, Naturwissenschaften, Theologie und Wirtschaftswissenschaften
‱ Dr. phil. in art. (Doctor philosophiae in artibus): Doktor der Philosophie in den KĂŒnsten (nur Hochschule fĂŒr bildende KĂŒnste Hamburg, Musikhochschule MĂŒnster, FilmuniversitĂ€t Babelsbergcite-ref-89[89])
‱ Dr. phil. nat. (Doctor philosophiae naturalis): Doktor der Naturwissenschaften, wie er an der Johann Wolfgang Goethe-UniversitĂ€t Frankfurt am Main anstelle des Dr. rer. nat. und an der UniversitĂ€t Regensburg als Alternative zum Dr. rer. nat. im Bereich Didaktik der Mathematik und der Didaktiken der Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik, NWT) verliehen wird.
‱ Dr. PH: Doktor der Public Health
‱ Dr. rer. agr. (Doctor rerum agriculturarum): Doktor der Landbauwissenschaften bzw. Landwirtschaft und Bodenkultur
‱ Dr. rer. biol. hum. (Doctor rerum biologiae humanae): Doktor der Humanbiologie
‱ Dr. rer. biol. vet. (Doctor rerum biologiae veterinariae): Doktor der VeterinĂ€rbiologie
‱ Dr. rer. cult. (Doctor rerum culturarum): Doktor der Kulturwissenschaften
‱ Dr. rer. cur. (Doctor rerum curae): Doktor der Pflegewissenschaften
‱ Dr. rer. forest. (Doctor rerum forestalium): Doktor der Forstwissenschaften (auch ohne rer.)
‱ Dr. rer. hum. (Doctor rerum humanarum): Doktor der Medizinwissenschaftencite-ref-90[90]
‱ Dr. rer. hort. (Doctor rerum horticulturarum): Doktor der Gartenbauwissenschaften
‱ Dr. rer. med. (Doctor rerum medicinae, rerum medicinalium oder rerum medicinarum – je nach verleihender UniversitĂ€t): Doktor der Medizinwissenschaften
‱ Dr. rer. medic. (Doctor rerum medicinalium): Doktor der theoretischen Medizincite-ref-91[91]cite-ref-92[92] / Medizinwissenschaftencite-ref-93[93]cite-ref-94[94] / Biomedizin / Medizintechnik / medizinischen Biometrie und Bioinformatik / Gesundheitswissenschaftencite-ref-95[95]
‱ Dr. rer. merc. (Doctor rerum mercantilium): Doktor der Handelswissenschaften
‱ Dr. rer. mont. (Doctor rerum montanarum): Doktor der Bergbauwissenschaften
‱ Dr. rer. nat. (Doctor rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften, verliehen von mathematisch-naturwissenschaftlichen FakultĂ€ten (meist Mathematik, Informatik, Physik, Chemie, Pharmazie, Biologie und Geowissenschaften, mitunter auch Psychologie)
‱ dr-rer-oecDr. rer. oec. (Doctor rerum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
‱ Dr. rer. physiol. (Doctor rerum physiologicarum): Doktor der Humanbiologie bzw. Biomedizin
‱ Dr. rer. pol. (Doctor rerum politicarum): Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftencite-ref-96[96]
‱ Dr. rer. publ. (Doctor rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften
‱ Dr. rer. rel. (Doctor rerum religionum): Doktor der Religionskunde (nur Theologische FakultĂ€t der UniversitĂ€t Rostock seit 2009)
‱ Dr. rer. san. (Doctor rerum sanitatis): Doktor der Gesundheitswissenschaften
‱ Dr. rer. sec. (Doctor rerum securitatis): Doktor der Sicherheitswissenschaften (nur FakultĂ€t 7 der Bergischen UniversitĂ€t Wuppertal)
‱ Dr. rer. silv. (Doctor rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften
‱ Dr. rer. soc. (Doctor rerum socialium): Doktor der Sozialwissenschaften
‱ Dr. rer. sust. (Doctor rerum sustinentium): Doktor der Nachhaltigkeitswissenschaftencite-ref-97[97]cite-ref-98[98]
‱ Dr. rer. tech. (Doctor rerum technicarium): Doktor der Technischen Wissenschaften
‱ Dr. sc. admin. (Doctor scientiarum administrationis): Doktor der Verwaltungswissenschaften
‱ Dr. sc. agr. (Doctor scientiarum agrariarum): Doktor der Agrarwissenschaften
‱ Dr. sc. hum. (Doctor scientiarum humanarum): Doktor der Humanbiologie: Doktor der Theoretischen Medizin bzw. Doktor der Medizinwissenschaften: Doktor der Gesundheitswissenschaften
‱ Dr. sc. med. (Doctor scientiae medicae): Promotion B in der DDR (vergleichbar der medizinischen Habilitation)
‱ Dr. sc. mus. (Doctor scientiae musicae): Doktor der Musikwissenschaft (spezifischer Doktorgrad der Hochschule fĂŒr Musik und Theater Hamburg)
‱ Dr. sc. oec. (Doctor scientiarum oeconomicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaften
‱ Dr. sc. pol. (Doctor scientiarum politicarum): Doktor der Staatswissenschaften
‱ Dr. sc. soc. (Doctor scientiae socialis): Doktor der Sozialwissenschaften
‱ Dr. Sportwiss.: Doktor der Sportwissenschaften
‱ Dr. theol. (Doctor theologiae): Doktor der Theologie, frĂŒher hĂ€ufig nur D.
‱ Dr. troph. (Doctor trophologiae): Doktor der ErnĂ€hrungswissenschaft
‱ Ph.D. (Doctor of Philosophy, eigentlich Philosophiae Doctor): Doktorgrad, der von verschiedenen FakultĂ€ten vergeben wird und hĂ€ufig auf ein englischsprachiges und strukturiertes Promotionsprogramm (nach angelsĂ€chsischem Vorbild) hindeutet.cite-ref-99[99]cite-ref-100[100]
‱ Dr. B. A. (Doctor of Business Administration): Doktor der Betriebswirtschaftslehre, wird von verschiedenen FakultĂ€ten vergeben und ist hĂ€ufig ein Promotionsprogramm in Kooperation mit angelsĂ€chsischen UniversitĂ€ten.

Sonstige Doktorgrade

‱ DDr. (Dr. theol. bzw. D. et Dr.): eine Person mit einem theologischen (ggf. Ehren-) Doktorgrad und einem weiteren Doktorgrad
‱ Dr. des. (Doctor designatus): Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation oder zwischen Veröffentlichung der Dissertation und AushĂ€ndigung der Promotionsurkunde gefĂŒhrt werden kann
‱ Dr. habil. (Doctor habilitatus): Doktor mit LehrbefĂ€higung (Habilitation)
‱ Dr. mult. (Doctor multiplex): abkĂŒrzend bei einer Person mit mindestens drei Doktorgraden; meist nur bei TrĂ€gern mehrerer Ehrendoktorgrade ĂŒblich
‱ Dr. h. c. mult. (Doctor honoris causa multiplex): abkĂŒrzend bei einer Person mit mindestens drei Ehrendoktorgraden
‱ Dres. (Doctores): Plural (s. o.) zu Doctor. Der Plural bezieht sich jedoch nur auf mehrere (mindestens zwei) unterschiedliche Personen, d. h. die Promovierten, nicht auf den Doktorgrad an sich. HĂ€ufig – auch im universitĂ€ren Umfeld – wird der Plural Doctores fĂ€lschlich fĂŒr zumeist zwei Doktorgrade angewandt.cite-ref-101[101]

EhrendoktorwĂŒrde

‱ D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie
‱ Dr. h. c. (Doctor honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
‱ Dr. e. h. (Doktor ehrenhalber): Ehrendoktor, auch: eh. oder E. h.

Die EhrendoktorwĂŒrde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die EhrendoktorwĂŒrde ist kein akademischer Grad.

DDR

‱ Dr. admin. (Doctor administrationis): Doktor der Verwaltungsbetriebslehre
‱ Dr. rer. comm. (Doctor rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften
‱ Dr. rer. mil. (Doctor rerum militarium): Doktor der MilitĂ€rwissenschaften
‱ Dr. rer. silv. (Doctor rerum silvestrium bzw. rerum silvaticarum): Doktor der Forstwissenschaften (in die BRD ĂŒbernommen)
‱ Dr. sc. (Doctor scientiae 
): Doktor der Wissenschaften (in Kombination mit der jeweiligen FakultĂ€t, bspw. Dr. sc. jur.) – Titel nach erfolgreicher Promotion B, Ă€hnlich der Habilitation zum Dr. habil.

Österreich

‱ DDr.: inoffizielle AbkĂŒrzung fĂŒr zweifachen Doktorgrad (Dr. mult. ist in Österreich nicht gebrĂ€uchlich)
‱ Dr. iur. (iuris): Doktor der Rechtswissenschaften (in der Praxis auch oft noch in der frĂŒher ĂŒblichen Schreibweise Dr. jur.)
‱ Dr. med. dent. (medicinae dentalis): Doktor der Zahnmedizin – Dieser Grad wird durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.).
‱ Dr. med. dent. et scient. med. (medicinae dentalis et scientiae medicae): Doktor der Zahnmedizin mit wissenschaftlicher BefĂ€higung (siehe Dr. scient. med.)
‱ Dr. med. univ. (medicinae universae): Doktor der gesamten Heilkunde – Dieser Grad war bis 2002 nach dem AHStG ein vollwertiger Doktorgrad mit wissenschaftlicher BefĂ€higung und ist seit dem Beginn des Studiums ab dem UG2002 nur durch ein Diplomstudium erworben und ist ein Nachweis der Berufsausbildung, nicht der wissenschaftlichen Qualifikation (vgl.: Dr. scient. med.).
‱ Dr. med. univ. et scient. med. (medicinae universae et scientiae medicae): Doktor der gesamten Heilkunde mit wissenschaftlicher BefĂ€higung (siehe: Dr. scient. med.).
‱ Dr. med. vet. (medicinae veterinariae): Doktor der VeterinĂ€rmedizin.
‱ Dr. mont. (rerum montanarum): Doktor der Montanwissenschaften. Wird nur von der MontanuniversitĂ€t Leoben vergeben.
‱ Dr. rer. comm. (rerum commercialium): Doktor der Handelswissenschaften. Wurde frĂŒher von der Hochschule fĂŒr Welthandel vergeben.
‱ Dr. nat. techn. (naturalium technicarum): Doktor der Bodenkultur. Wird nur von der UniversitĂ€t fĂŒr Bodenkultur Wien (BOKU) vergeben.
‱ Dr. phil. (philosophiae): Doktor der Philosophie. Umfasst die gesamten Geisteswissenschaften, u. a. Deutsche Philologie („Germanistik“) und Philosophie sowie die Sozialwissenschaften, u. a. Politikwissenschaft und Soziologie.
‱ Dr. phil. fac. theol. (philosophiae facultatis theologicae): Doktor der Philosophie einer katholisch-theologischen FakultĂ€t.
‱ Dr. rer. nat. (rerum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften
‱ Dr. rer. silv. (rerum silvestrium): Doktor der Forstwissenschaft
‱ Dr. rer. soc. oec. (rerum socialium oeconomicarumque): Doktor der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, umfasst unter anderem BWL, Soziologie, VWL, Wirtschaftsinformatik und WirtschaftspĂ€dagogik
‱ Dr. sc. admin. (Doctor scientiarum administrationis): Doktor der Verwaltungswissenschaften
‱ Dr. sc. hum. (scientiarum humanarum): Doktor der Gesundheitswissenschaften
‱ Dr. sc. inf. med. (scientiarum informaticarum medicinarum): Doktor der medizinischen Informatik. (UMIT – Private UniversitĂ€t fĂŒr Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik – bis Ende 2004)
‱ Dr. sc. inf. biomed. (scientiarum informaticarum biomedicae): Doktor der biomedizinischen Informatik (Private UniversitĂ€t fĂŒr Gesundheitswissenschaften, Medizinische Informatik und Technik Tirol – seit Anfang 2005)
‱ Dr. scient. med. (scientiae medicae): Doktor der medizinischen Wissenschaft, an der Medizinischen UniversitĂ€t Wien auch: Doktor der Angewandten Medizinischen Wissenschaft. Dies ist ein wissenschaftliches Doktorat, mit dem die FĂ€higkeit zur selbststĂ€ndigen Forschung in der Medizin nachgewiesen wird. Wenn Absolventen eines Dr. med. dent. oder Dr. med. univ. den Dr. scient. med. erwerben, wird kein zusĂ€tzlicher Doktorgrad vergeben, sondern „et scient. med.“ hinzugefĂŒgt, siehe Dr. med. dent. et scient. med. bzw. Dr. med. univ. et scient. med.
‱ Dr. techn. (technicae): Doktor der technischen Wissenschaften, umfasst u. a. Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau und Technische Chemie/Mathematik/Physik – Vgl.: Dr.-Ing. in Deutschland.
‱ Dr. theol. (theologiae): Doktor der Theologie
‱ Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor.
‱ Ph.D. (philosophiae doctor): Dieser Doktorgrad kann in allen FĂ€chern statt des traditionellen Grades (Dr. 
) verliehen werden, ist jedoch nicht per se höherwertiger als der Dr. phil.

EhrendoktorwĂŒrde

‱ Dr. h. c. (honoris causa): Ehrendoktor („der Ehre halber“)
‱ Dr. e. h. (ehrenhalber): Ehrendoktor, auch: eh. oder E. h. (fast nur an Technischen Hochschulen)
‱ D. (ehrenhalber): Ehrendoktor der ev. Theologie

Die EhrendoktorwĂŒrde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die EhrendoktorwĂŒrde ist kein akademischer Grad.

Schweiz

‱ dr Ăšs sc.: Doktor der Wissenschaften, französisch Docteur Ăšs sciences (École polytechnique fĂ©dĂ©rale de Lausanne, UniversitĂ€t Genf)cite-ref-102[102]cite-ref-103[103]
‱ Dr. iur.: Doktor der Rechtswissenschaften
‱ Dr. med.: Doktor der Medizin
‱ Dr. med. dent.: Doktor der Zahnmedizin
‱ Dr. med. vet.: Doktor der VeterinĂ€rmedizin
‱ Dr. nat. oec.: Doktor der Nationalökonomie (selten)
‱ Dr. oec. publ.: Doktor der Wirtschaftswissenschaften
‱ Dr. pharm. (pharmaciae): Doktor der Arzneikunde
‱ Dr. phil.: Doktor der Philosophie (umfasst Geistes- und Naturwissenschaften)
‱ Dr. rer. cam. (rerum cameralium): Doktor der Kameralwissenschaft (Staatswirtschaftskunde)
‱ Dr. rer. pol. (rerum politicarum): Doktor der Wirtschaftswissenschaft (eigentlich: Staatswissenschaften)
‱ Dr. rer. soc. (rerum socialium): Doktor der Sozialwissenschaften
‱ Dr. oec. HSG (oeconomiae): Doktor der Wirtschaftswissenschaften (UniversitĂ€t St. Gallen HSG)
‱ Dr. rer. publ.: (rerum publicarum): Doktor der Verwaltungswissenschaften (UniversitĂ€t Lausanne & Hochschulinstitut fĂŒr öffentliche Verwaltung (IDHEAP))
‱ Dr. rer. publ. HSG: Doktor der Staatswissenschaften (UniversitĂ€t St. Gallen)
‱ Dr. sc. agr. (scientiarum agrariarum): Doktor der Landwirtschaftswissenschaft
‱ Dr. sc. inf. (scientiarum informaticarum): Doktor der Informatik (UniversitĂ€t Freiburg)
‱ Dr. sc. med. (scientiarum medicinae): Doktor der Medizin
‱ Dr. sc. math. (scientiarum mathematicarum): Doktor der Mathematik
‱ Dr. sc. techn.: (scientiarum technicarum) Doktor der Technischen Wissenschaften
‱ Dr. sc. nat. (scientiarum naturalium): Doktor der Naturwissenschaften
‱ Dr. sc. pol. (scientiarum politicarum): Doktor der Sozialwissenschaften (eigentlich: Staatswissenschaften)
‱ Dr. sc. ETH ZĂŒrich: Doktor der Wissenschaften (ETH ZĂŒrich)cite-ref-104[104]
‱ Dr. sc. rel.: Doktor der Religionswissenschaften
‱ Dr. scient. med. (scientiarum medicinae): Doktor der Medizin
‱ Dr. theol. (theologiae): Doktor der evangelischen, christkatholischen oder römisch-katholischen Theologie

Siehe auch

‱ Eurodoc
‱ Thesis (Verein) (InterdisziplinĂ€res Netzwerk fĂŒr Promovierende und Promovierte e. V.)

Literatur

‱ Dominik Groß: Die Diskussion um den medizinischen Doktortitel in der Bundesrepublik Deutschland (1949–2001) oder Wie beendet man eine unendliche Geschichte? In: WĂŒrzburger medizinhistorische Mitteilungen 20 (2001), S. 425–441.
‱ Dominik Groß: Titel ohne Wert? Zur Debatte um den Stellenwert des ,Doctor medicinae dentariae' von den AnfĂ€ngen bis zur Gegenwart. In: Dominik Groß und Monika Reininger (Hrsg.): Medizin in Geschichte, Philologie und Ethnologie. Festschrift fĂŒr Gundolf Keil. WĂŒrzburg 2003, ISBN 3-8260-2176-2, S. 69–88.
‱ Hans Joachim Meyer: Die akademischen Grade im englischen Sprachraum und der deutsche Wissenschaftsbegriff. In: Denkströme. Journal der SĂ€chsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig. Heft 6, 2011, ISSN 1867-6413, S. 23–43, Digitalisat

Weblinks

Wikisource: Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Baden-WĂŒrttemberg vom 13. Oktober 2008 ĂŒber Plagiat in einer Dissertation und Entziehung des Doktorgrades

– Quellen und Volltexte

Wiktionary: Doktor

– BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

cite-note-11. ↑ Vgl. Baden-WĂŒrttemberg LHG i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 Abs. 3 oder Bayern BayHSchG i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 Abs. 1
cite-note-22. ↑ UniversitĂ€t Kiel, Promotionsordnung, § 20 Vollzug der Promotion, Absatz 3: „Mit dem Empfang der Promotionsurkunde erhĂ€lt die Bewerberin oder der Bewerber die Berechtigung zur FĂŒhrung des Doktorgrades. Vor diesem Zeitpunkt darf der Grad in keiner Form, auch nicht als Dr. des., gefĂŒhrt werden.“
cite-note-beisiegel791-33. ↑ U. Beisiegel: Promovieren in der Medizin. Die Position des Wissenschaftsrates. (Memento vom 9. Juni 2015 im Internet Archive) In: Forschung & Lehre 7/09, 2009, S. 491.
cite-note-44. ↑ Wissenschaftsrat bemĂ€ngelt QualitĂ€t des "Dr. med." In: bildungsklick.de. 30. Juni 2009, abgerufen am 8. Januar 2017.
cite-note-55. ↑ Deutscher Qualifikationsrahmen – Niveau 8. Abgerufen am 5. Oktober 2020.
cite-note-66. ↑ ERC policy on PhD and equivalent doctoral degrees 2016 (PDF 0,3 MB), in erc.europa.eu, abgerufen am 28. Juli 2020.
cite-note-77. ↑ Paul Diepgen, Heinz Goerke: Aschoff/Diepgen/Goerke: Kurze Übersichtstabelle zur Geschichte der Medizin. 7., neubearbeitete Auflage. Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1960, S. 45.
cite-note-88. ↑ Hochschulen auf einen Blick, Ausgabe 2012, Statistisches Bundesamt, S. 24
cite-note-99. ↑ GebĂŒhrenpflicht bei Promotionen in den USA (Memento vom 17. November 2008 im Internet Archive) (PDF-Datei)
cite-note-1010. ↑ Pressemitteilung Statistisches Landesamt Baden-WĂŒrttemberg, Stuttgart, 13. September 2006 bildungsklick.de ids.hof.uni-halle.de S. 34 und 35
cite-note-1111. ↑ Selektion nach Geschlecht im Bildungswesen (Memento vom 23. September 2013 im Internet Archive) S. 14 bis 16
cite-note-1212. ↑ Im Blickpunkt: Promotionen als Indikator fĂŒr die Leistung von Hochschulen. Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes und des CHE Rankings 2019/20 – CHE. Abgerufen am 21. Dezember 2020 (deutsch).
cite-note-1313. ↑ Statistisches Bundesamt: Fachserie 11 Reihe 4.2 (2009).
cite-note-1414. ↑ Bernhard Dietrich Haage: Medizinische Literatur des Deutschen Ordens im Mittelalter. In: WĂŒrzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 9, 1991, S. 217–231; hier: S. 222.
cite-note-allweis-1515. ↑ Werner Allweis: Von der Disputation zur Dissertation. Das Promotionswesen in Deutschland vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert. In: Paul Kaegoein, Franz Georg Kaltwasser, Wolfgang Kehr, Richard Landwehrmeyer,GĂŒnther Pflug (Hrsg.): Dissertationen in Wissenschaft und Bibliotheken (= Rudolf Jung, Paul Kaegbein [Hrsg.]: Bibliotheks- und Informationspraxis. Band 23). K.G. Saur, MĂŒnchen, New York, London, Paris 1979, ISBN 3-598-21123-6, S. 13–28, doi:10.1515/9783111325941.13.
cite-note-1616. ↑ Geschichte der Promotion. S. 22 (PDF-Datei; 2,54 MB)
cite-note-schmidt-1972-1717. ↑ Erwin Schmidt: Die HofpfalzgrafenwĂŒrde an der hessen-darmstĂ€dtischen UniversitĂ€t Marburg / Gießen, Hrsg. UniversitĂ€tsbibliothek Gießen, Sonderdruck 1973 aus: Mitteilungen des Oberhessischen Geschichtsvereins. 57.1972. (PDF, 96 S., 4,9 MB)
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